Zitat von
justanick
Beeinträchtigungen der Betriebsharmonie sind ein problematisches Gebiet des Rechts, gerade wenn sie nur teilweise(oder sogar gar nicht) selbst verschuldet sein sollten. Ich sehe die Beweislast grundsätzlich bei den Gegnern der Freiheit. Die Freiheit des Zahnarztes führt hier zu einer gewissen Minderung der Freiheit der Assistentin. Diese Gewichtung erscheint mir besser als der umgekehrte Fall. Ich würde auch Rollstuhlfahrer etc. nur äußerst ungerne als Einschränkungen der Freiheit zulassen. Wenn man sie mit Zwangsabgaben fördert ist es je nach Sachlage in Ordnung. Zwangsbeschäftigung geht mir aber zu weit.