:kantel Das heißt "deliktsunfähig"! :duck :D
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:hmlol
Jetzt versuch mich mal nicht auf der Schlauscheißer-Autobahn rechts zu überholen. Aber für den Präsi-Posten beim FC bist Du damit auf jeden Fall qualifiziert.:D
[:kantel]§ 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.[/:kantel]
den paragraphen muß ich mir unbedingt merken
Ist schon seltsam. Wo das Spannende mit der "Abartigkeit" gerade anfängt, hört das Strafrecht schon auf.
Na ist doch schön, dass wir hier im HSV Fred wieder was zu Lachen haben.
Bald nicht mehr. :p Ich vertraue auf Hyypiä.