Flassbeck hält die Arbeitslosigkeit in Deutschland für deutlich zu hoch. Und die hängt stark mit der deutschen Nachfrageschwäche zusammen.
Flassbeck hält die Arbeitslosigkeit in Deutschland für deutlich zu hoch. Und die hängt stark mit der deutschen Nachfrageschwäche zusammen.
Das Bundesverfassungsgericht scheint das OMT-Programm der EZB für rechtswidrig zu halten, traut sich aber nicht, ein Urteil zu fällen. Deshalb muss der EuGH jetzt ran. Das ist ein historischer Tag. Das BVerfG überlässt dem EuGH das abschließende Urteil in dieser zentralen Frage. Hier kündigt sich eine weitere Machtverschiebung auf die EU-Ebene an. In Luxemburg wird man wenig Bedenken gegen das Programm haben...
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaf...-12789643.html
Das ist ja alles richtig, aber ne Handvoll Juristen über solche Fragen entscheiden zu lassen, finde ich auch nicht optimal.
Die entscheiden auch nicht, ob die Maßnahme volkswirtschaftlich richtig oder falsch ist, sondern ob das Recht richtig angewendet worden ist.
Damit haben allerdings alle Minderheitenanliegen zunächst einen schweren Stand - für Akteure, die sich bei der Mehrheitsgewinnung schwer tun, traditionell ein Riesenärgernis. (Fleischhauer)
Und auf leisen Pfoten ziehen die Wölfe in der Nacht
Doch keine Angst, denn die sind feige, blind und schreckhaft
Sowas kann man objektiv entscheiden? (Keine rhetorische Frage )
Nö. Zwei Juristen, drei Meinungen.
Und jede Entscheidung ist per se subjektiv.
Rechtsstaatlich erfolgt die Kontrolle durch Gerichte. Wenn man sich wegen des Programms streitet, muß einer entscheiden. Wer sonst als die Gerichte sollte das sein? (Keine rhetorische Frage )
Damit haben allerdings alle Minderheitenanliegen zunächst einen schweren Stand - für Akteure, die sich bei der Mehrheitsgewinnung schwer tun, traditionell ein Riesenärgernis. (Fleischhauer)
Und auf leisen Pfoten ziehen die Wölfe in der Nacht
Doch keine Angst, denn die sind feige, blind und schreckhaft
Darum gehts mir nicht.
Keine Sorge, in Europa werden Volkswirtschaftsprofessoren eh nicht bei Problemen herangezogen.
Legitimierte Volksvertreter? OK hast gewonnen.
Ich frage, weil mir ein Jurist mal sagte, dass das Verfassungsgericht eigentlich nur in D so einen hohen Stellenwert bei den Bürgern hat, hab's vorher nie hinterfragt.
Die legitimierten Volksvertreter haben a) mehr Ahnung von der Materie? oder b) den Murks verursacht, über den gestritten wird. Dann bräuchten wir ein Verfassungsgericht, welches im Zweifel auch den Gesetzgeber kontrolliert, tatsächlich nicht. Ob es uns dann besser ginge, ist eine andere Frage.
Und der Stellenwert des Gerichts in D ist schon besonders. Andere Länder haben nicht einmal eine vergleichbare Institution.
Damit haben allerdings alle Minderheitenanliegen zunächst einen schweren Stand - für Akteure, die sich bei der Mehrheitsgewinnung schwer tun, traditionell ein Riesenärgernis. (Fleischhauer)
Und auf leisen Pfoten ziehen die Wölfe in der Nacht
Doch keine Angst, denn die sind feige, blind und schreckhaft
Ich schrieb ja "hast gewonnen", weil ich es auch als geringeres Übel ansehe.