Umfrageergebnis anzeigen: Ein Koalitionsvertrag ist...

Teilnehmer
7. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • ...ein Vereinbarung zwischen den Kaolitionspartnern. Nur diese haben ein Anrecht auf dessen Einhaltung.

    6 85,71%
  • ...ein Versprechen gegenüber den Bürgern. Diese habe ein Anrecht auf die Umsetzung der Vetragsverinbarungen.

    1 14,29%
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Ergebnis 1 bis 10 von 22

Thema: Koalitionsvertrag - Versprochen ist versprochen?

  1. #1
    what is my purpose? Avatar von Spaceman
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    Koalitionsvertrag - Versprochen ist versprochen?

    Wie seht Ihr das?

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    I'm victim to my own purity of character.
    "Is that a threat?"
    "Well, yes! I thought that was obvious..."

  2. #2
    Statler & Waldorf Avatar von BrainDamage
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    Ist das jetzt ein Pendant zu einer wisthi-freitags-Umfrage oder tatsächlich ernst gemeint?

    Da der Koalititonsvertrag rechtlich nichts anderes als ein LOI ist, hat aus diesem keiner ein "Anrecht" auf irgendwas. Damit fehlt ganz klar die dritte Antwortmöglichkeit.
    Damit haben allerdings alle Minderheitenanliegen zunächst einen schweren Stand - für Akteure, die sich bei der Mehrheitsgewinnung schwer tun, traditionell ein Riesenärgernis. (Fleischhauer)

    Und auf leisen Pfoten ziehen die Wölfe in der Nacht
    Doch keine Angst, denn die sind feige, blind und schreckhaft

  3. #3
    what is my purpose? Avatar von Spaceman
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    Zitat Zitat von BrainDamage Beitrag anzeigen
    Ist das jetzt ein Pendant zu einer wisthi-freitags-Umfrage oder tatsächlich ernst gemeint?
    Ist ernst gemeint. Es passiert immer wieder, das NGOs oder BIs Ansprüche aus Koalitionsverträgen ableiten. Gibt auch einen aktuellen Anlass...

    Da der Koalititonsvertrag rechtlich nichts anderes als ein LOI ist, hat aus diesem keiner ein "Anrecht" auf irgendwas. Damit fehlt ganz klar die dritte Antwortmöglichkeit.
    Ist mir schon klar. Aber ein Koalitionsvertrag hat ja einen politischen Sinn und Zweck. Darum geht es mir.
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  4. #4
    Statler & Waldorf Avatar von BrainDamage
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    Wie gesagt, Ansprüche aus Koalitionsverträgen gibt es mMn nicht. Nach meinem Dafürhalten ist ein Koalitionsvertrag bestenfalls eine Art Geschäftsgrundlage von mehreren Parteien, welche Ziele sie während der Laufzeit (=Legislaturperiode) inhaltlich und personell umsetzen zu beabsichtigen. Deswegen halt ein LOI oder eine Absichtserklärung.

    Soweit eine Partei die "Ansprüche" aus dem Vertrag nicht erfüllt, können die anderen daraus keine Rechtsfolgen herleiten, mit der Ausnahme, die Zusammenarbeit zu beenden.
    Damit haben allerdings alle Minderheitenanliegen zunächst einen schweren Stand - für Akteure, die sich bei der Mehrheitsgewinnung schwer tun, traditionell ein Riesenärgernis. (Fleischhauer)

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  5. #5
    what is my purpose? Avatar von Spaceman
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    Wird einem vor einem Jura-Studium eigentlich das letzte bisschen Verstand aus dem Kopf geprügelt oder seid ihr einfach so unglaubliche Fachidioten, dass es euch mit Angst und Schrecken erfüllt, auch nur zwei Minuten außerhalb der Begriffe eures Fachgebiets denken zu müssen?
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  6. #6
    Statler & Waldorf Avatar von BrainDamage
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    Man prügelt uns das Gewissen aus dem Kopf, nicht den Verstand. Wobei man über letzteres sicher streiten kann.

    Möglicherweise ist Deine Frage einfach dämlich. Wenn Du fragst, welchen politischen Sinn und Zweck ein Koalitionsvertrag hat, dann gibt es halt die Antwort auf Deine Frage, und die lautet nunmal: Absichtserklärung.

    Wenn Du die Zahlenmenge solange verändern möchtest, daß 2+2 nicht 4 sondern 5 ergibt, dann ist es ok, sollte sich aber aus Deiner Frage auch ergeben.

    Und wenn ein Anspruch aus einem K.-Vertrag vermittelt werden soll, dann müßten die Parteien in diesen einfach reinschreiben: Die Koalition verpflichtet sich gegenüber den in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Personen (oder die CDU/CSU gegenüber der FDP), den Umsatzsteuersatz auf 18% zu senken.

    Könnte aber auch einen Grund haben, warum das so nicht gemacht wird.
    Damit haben allerdings alle Minderheitenanliegen zunächst einen schweren Stand - für Akteure, die sich bei der Mehrheitsgewinnung schwer tun, traditionell ein Riesenärgernis. (Fleischhauer)

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  7. #7
    what is my purpose? Avatar von Spaceman
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    Schon mal in den Sinn gekommen, dass es noch andere Ansprüche geben kann, als juristische?

    Du hast einen moralischen Anspruch darauf, dass ich dich nicht wie einen Deppen behandle (Was mir im Moment schwer fällt...).
    Wenn ich mich mit meiner Freundin zur Zeit X am Ort Y verabrede, dann hat jeder von uns beiden den Anspruch, dass der andere erscheint oder vorher absagt.

    ...nicht alles, was sich Anspruch nennen darf, muss gleich mit einem juristischen Anspruch daherkommen.

    Eure Verbohrtheit was Begriffe angeht hat mich schon bei Judi immer genervt...
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  8. #8
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    Jetzt komm mir nicht mit Moral. Und was dann als nächstes? Gerechtigkeit?

    Die lauwarmen Begriffe gibt es doch immer, wenn einem nichts mehr einfällt. Die Koalition ist moralisch verpflichtet, die Vereinbarungen aus einem Koalitionsvertrag umzusetzen. Und wenn sie es nicht macht, dann werden wir ganz, ganz böse.

    Komm Space, werd' erwachsen.
    Damit haben allerdings alle Minderheitenanliegen zunächst einen schweren Stand - für Akteure, die sich bei der Mehrheitsgewinnung schwer tun, traditionell ein Riesenärgernis. (Fleischhauer)

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  9. #9
    what is my purpose? Avatar von Spaceman
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    Schön, dass du meine Position so prägnant und treffend zusammenfast. Und ich hatte dich tatsächlich im Verdacht, du würdest oder wolltest mich nicht verstehen...

    Wie konnte ich nur?
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  10. #10
    schönfärberei auf allen ebenen, die bei namen anfängt und damit aufhört, daß man dinge groß rumposaunt, die man angeblich machen will, damit sich die wähler bestätigt fühlen. vllt. lügt sich der ein oder andere politiker ja auch selbst noch gern was in die tasche, weil sein restgewissen ihn nachts ab und zu noch beim schlafen stört.
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    ~ Billy Crash ~

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