Umfrageergebnis anzeigen: Wie steht ihr zu dem Alkoholverbot?

Teilnehmer
18. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Bin dafuer. Das wuerde wahrscheinlich die Gewaltbereitschaft senken.

    4 22,22%
  • Bin dagegen. Undurchfuehrbar und eine klare Beschneidung meiner Freiheit.

    9 50,00%
  • Unentschlossen. Womoeglich waere so ein Gesetz nicht effektiv. Andere Massnahmen waeren besser.

    1 5,56%
  • Mir egal.

    4 22,22%
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Ergebnis 91 bis 100 von 131

Thema: Alkoholverbot in Bussen und Bahnen?

  1. #91
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von slowcar Beitrag anzeigen
    Und alleine trinken macht eh einsam.
    Onanieren macht geisteskrank!:gorn

    Btw: 9. Tag rauchfrei!
    Geändert von Sephiroth (30.04.2011 um 12:17 Uhr)

  2. #92
    Erfahrener Benutzer Avatar von MΞSSIΛS
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    Zitat Zitat von Kiffing Beitrag anzeigen
    Ich trinke auch Bier, und das nicht zu knapp. Trotzdem kann ich mich zivilisiert in der Öffentlichkeit benehmen.





    Btw, ich habe schon den ein o. anderen Sephi gröhlen hören. :bier
    Es gibt Leute, die haben einen Horizont in Form eines Kreises mit dem Radius Null,
    und diesen nennen sie dann ihren Standpunkt.

    White heat is screaming in the jungle
    Complete the motion if you stumble
    Go ask the dust for any answers
    Come back strong with fifty belly dancers




  3. #93
    Schaermt von Jim
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    Die beste Lösung wäre ja eigentlich so einfach...

  4. #94
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    Zitat Zitat von slowcar Beitrag anzeigen
    Ach, das ist doch Mist. Wo sind denn die echten Rechten? Bei DSS war das alles besser!
    Sephirot ist gar kein richtiger Rechter, da funktioniert das nicht
    Für manche Leute fängt "rechts" ja schon beim gemäßigten Sozialdemokraten an, die CDU-Sozialausschüsse sind schon hart an der Grenze und die CSU ist die direkte Nachfolgeorganisation der NSDAP.
    Geändert von Doppelus (01.05.2011 um 03:29 Uhr)

  5. #95
    Kaffeemaschinenbesitzer Avatar von lowcut
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    natura non facit saltus


  6. #96
    ubiquitous Avatar von smallie
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    Gibt's das bei euch auch, oder ist es eine Regensburger Provinzposse?

    Vorlage - VO/11/6387/32 - ungeändert beschlossen


    Sachverhalt:

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 23.02.2011 eine Grundsatzentscheidung zur Frage getroffen, was unter Reiseproviant beim Tankstellenverkauf zu verstehen ist.

    In Bayern gilt auch nach der Föderalismusreform das Bundesladenschlussgesetz (LadSchlG), da der bayerische Landtag bisher kein eigenes Ladenschlussgesetz erlassen hat. Nach § 3 des Ladenschlussgesetzes müssen Verkaufsstellen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein:

    1. An Sonn- und Feiertagen
    2. Montag bis Samstag bis 6.00 Uhr und ab 20.00 Uhr


    Von diesen allgemeinen Ladenschlusszeiten gibt es im Ladenschlussgesetz verschiedene Ausnahmen. So dürfen abweichend von den Vorschriften über die allg. Ladenschlusszeiten Tankstellen 24 Stunden geöffnet sein. Dabei ist aber an Werktagen während der allg. Ladenschlusszeiten und an Sonn- und Feiertagen an den Tankstellen nur die Abgabe von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist, sowie die Abgabe von Betriebsstoffen und von Reisebedarf gestattet (§ 6 Abs 2 LadSchlG).

    Reisebedarf im Sinne des Ladenschlussgesetzes sind Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reise- und Toilettenartikel, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug geringeren Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten (§ 2 Abs. 2 LadSchlG).

    Neu an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist, dass es als Reisende nur noch Kraftfahrer und deren Mitfahrer ansieht. Ebenfalls neu ist, dass das Bundesverwaltungsgericht erstmals den Begriff der „kleineren Menge“ bei alkoholischen Getränken bestimmt hat.

    Folgende Mengen pro mitfahrende Person sieht das Bundesverwaltungsgericht als kleinere Menge an:

    Bis zu 2 Liter mit einem Alkoholgehalt von bis zu 8 Volumenprozent
    Bis zu 1 Liter mit einem Alkoholgehalt von 8 bis 14 Volumenprozent
    Bis zu 0,1 Liter mit einem Alkoholgehalt von über 14 Volumenprozent

  7. #97
    Dreckiger Flohteppich Avatar von wisthler
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    Ich bin schon eine Weile keine Bahn mehr gefahren, saufen ist nach wie vor ohne Probleme erlaubt oder?
    Im Juli fahre ich mit zwie Kollegen nach Köln und eigentlich wollten wir da schon im Zug mit feiern anfangen.

  8. #98
    s̓̍̒͋̌l̎ow̐̔̉̉c̊͋̉ar̄͑ ͪͫ͛ ̓ Avatar von slowcar
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    Zitat Zitat von wisthler Beitrag anzeigen
    Ich bin schon eine Weile keine Bahn mehr gefahren, saufen ist nach wie vor ohne Probleme erlaubt oder?
    Im Juli fahre ich mit zwie Kollegen nach Köln und eigentlich wollten wir da schon im Zug mit feiern anfangen.
    In den meisten Privatbahnen (Metronom etc) darf man nicht trinken (und auch nichts "bereitstellen"), bei der DB afaik schon.

    War witzig mit dem Hurricane, wer da mitm Metronom angereist ist hatte teilweise echte Probleme mit den Paletten Dosenbier, schon doof wenn einem der Schaffner mit denen die Beförderung verweigert...
    Oh what a day! What a lovely day!

  9. #99
    Dreckiger Flohteppich Avatar von wisthler
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    Ja ist DB und wir wollen auch keine Paletten mitnehmen oder randalieren, sondern für jeden ein paar Bier und gut ist. Notfalls gehen wir eben ins Bistro.

  10. #100
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    In der Bahn saufen ist schon ziemlich assi...

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