Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.
Trotzdem gebe ich Spacey ausnahmsweise mal Recht: von staatlicher Seite aus ist die Pressefreiheit nicht ernsthaft in Gefahr. Zwar werden immer wieder mal Redaktionen zu Einschüchterungszwecken durchsucht, um vermeintliche "Staatsgeheimnisse" zu schützen, die Gerichte lassen anschließend aber keinen Zweifel an der Unverhältnis- und Unrechtmäßigkeit dieser Aktionen.
Die Einflußnahme auf Google-Suchergebnisse ist bedauerlich und irritierend, letztlich zeugt sie aber nur vom fehlende Sachverstand der Ausführenden. Solange der Zugriff auf Google.com nicht gesperrt wird, sind solche Maßnahmen wirkungslos.
Am ehesten noch gefährdet das Zivilrecht (oder was immer rechtlich dahintersteckt) die Pressefreiheit. Das kann doch nicht sein, daß es justiziabel ist, wenn jemand behauptet, Schröder färbe sich die Haare. Oder, zwei aktuelle Fälle aus Regensburg, beide entstanden unter Mitwirkung unseres umtriebigen Bischofs:
Bischof Müller hat behauptet, daß Michael Schmidt-Salomon, unter anderem Autor des "Ferkelbuches" nichts gegen Kindstötungen hat. Diese Aussage wurde ihm gerichtlich verboten. Gleichzeitig klagt Müller gegen den Spiegel und einen Lokaljournalisten; beide hatten Zahlungen der Diözese in einem Kindsmißbrauchsfall als "Schweigegeld" bezeichnet. Hier hat das zuständige Gericht dem Bistum Recht gegeben - die Behauptung darf zur Zeit nicht wiederholt werden. Das Berufungsverfahren steht noch aus.
Unterm Strich wäre hier etwas mehr Freiraum wünschenswert. Das Recht auf Gegendarstellung sollte eigentlich ausreichen.
da pan a los que tiene hambre da hambre a justicia a los que tienen pan