Patientenverfügung contra Organspende?
Eine postmortale Organentnahme ist in der Regel nur möglich, wenn intensivmedizinische Maßnahmen
beibehalten werden. Auf den ersten Blick scheint dies im Widerspruch zu den Aussagen in einer Patientenverfügung zu stehen. Professor Dr. Eckhard Nagel vom Transplantationszentrum des Augsburger Klinikums erklärte, dass die medizinische Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme in Deutschland der eindeutig nachgewiesene Hirntod sei, also der vollständige und irreversible Ausfall aller Gehirnfunktionen.
Zur Vorbereitung der Organentnahme werde der Kreislauf des verstorbenen Spenders kurzfristig durch Maschinen künstlich aufrecht erhalten, um die Organe zu schützen und in ihrer Funktion zu halten. Diese Maßnahme dürfe jedoch nicht mit einer längerfristigen lebensverlängernden Intensivtherapie verwechselt werden. Dies bestätigte auch Wolfgang Putz, Rechtsanwalt für Medizinrecht in München und bekräftigte: „Die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen bei einem hirntoten Spender ist keine Weiterbehandlung und vor allem keine Lebensverlängerung“.
http://www.openpr.de/news/224504/Pat...derspruch.html